Verlustverrechnung aus Termingeschäften – Trading GmbH ein Ausweg?

Ab dem Jahr 2021 können Verluste aus Termingeschäften (Derivate wie Optionen Futures und CFD) und aus dem Verfall von Optionen nur noch bis 20.000 Euro im laufenden Kalenderjahr mit Gewinnen und gleichartigen Geschäften verrechnet werden. Im Jahr 2019 wurde dieser Betrag ab dem Jahr 2021 auf maximal 10.000 Euro festgelegt. Durch das Jahressteuergesetz wurde er auf 20.000 Euro angehoben. Nicht verrechnete Verluste werden in Folgejahren vorgetragen und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen verrechnet.

Verluste aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter oder der so genannten Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung können mit Einkünften aus Kapitalvermögen ebenfalls bis zur Höhe von 20.000 Euro im Jahr ausgeglichen werden. Auch hier ist die Übertragung und Verrechnung nicht verrechneter Verluste auf die Folgejahre möglich.

Diese Regelung ist nur auf privater Ebene bei Kapitaleinkünften anzuwenden. Ein BMF Schreiben zur Verlustverrechnung soll im Frühjahr 2021 folgen; dort werden die Detailfragen beantwortet.

Somit sind die Optionsgeschäfte wie Bullspread und Iron Condor unattraktiv. Es wird aber Optionsstrategien geben, die von der Verlustbeschränkung weniger tangiert sind, für CFDs und Futures Händler dürfte das mit diesen Gesetzen auf privater Ebene vorbei sein. Ob dieses Gesetz verfassungsgemäß ist, wird sich in ein paar Jahren herausstellen. Bis dahin muss man sich daran halten und damit leben.

Eine Alternative ist hier die Trading GmbH, denn im gewerblichen Bereich gilt diese Verlustbeschränkung nicht.

Haben Sie die Fragen zur Trading GmbH, so lassen Sie sich von uns beraten.

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