Berücksichtigung von SFN bei Urlaubsabgeltung und Lohnfortzahlung
Auszahlung Urlaubs-/Kranktage: Durchschnittsspeicher muss bezahlte SFN-Zuschläge enthalten
Sehr geehrte Damen und Herrn,
bei Ihnen fallen regelmäßig Sonn-Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) an. Bei der Berechnung von Urlaubsentgelt und bei Lohnfortzahlungen sind diese Zuschläge ebenfalls zu berücksichtigen.
SFN-Zuschläge müssen lt. BUrlG § 11 im Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen enthalten sein.
Richten Sie in Ihrem Lohnabrechnungsprogramm den Durchschnittsspeicher ein, damit Ihnen je-derzeit die für die Auszahlung von Urlaubsentgelt und Lohnfortzahlungen benötigten Durch-schnittswerte zur Verfügung stehen.
Sofern Sie bereits mit einem Durchschnittsspeicher arbeiten, prüfen Sie, ob Ihre Lohnarten für die SFN-Zuschläge ebenfalls in den für Urlaubsentgelt und Lohnfortzahlung zugrunde liegenden Durchschnittsspeicher einfließen.
Weitere Informationen finden Sie für Lohn und Gehalt im Dok.Nr. 5303234 / für LODAS im Dok.Nr. 5303233 LEXinform/Info-Datenbank pro. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung und Ergänzung des Durchschnittsspeichers.
Mit freundlichen Grüßen
Leiblein Steuerberatungsgesellschaft
Quelle: Datev – Gerne unterstützen wie Sie bei Ihren Lohn- und Gehaltsabrechnungen