Airbnb & Booking.com: Wie Sie die Untervermietung richtig besteuern
Es ist populär geworden, seine Wohnung ganzjährig oder in den Ferien über Airbnb oder andre Plattformen zu vermieten. Hierbei müssen aber auch steuerliche Feinheiten beachtet werden, den der Gewinn aus dieser Vermietung unterliegt der Einkommensteuer.
Den Überschuss müssen Sie nach Abzug der Werbungskosten ermitteln; hierbei gibt es viele Fallstricke zu beachten: einerseits ein möglicher Freibetrag in Höhe von EUR 520, andererseits kann es sich bei der Vermietung um eine sogenannte steuerliche Liebhaberei handeln.
Bei einer ganzjährigen Vermietung kann es passieren, dass die Erlöse umsatzsteuerpflichtig werde, hier greift eventuell die Kleinunternehmerregelung.
Braucht Ihr Beratung in dieser Hinsicht, so vereinbart einen Termin bei uns.
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