Kein Vorsteuer aus Rechnungen mit unrichtigen oder unberechtigen Steuerausweis
Kein Vorsteuerabzug im Fall des § 14c UStG
Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen, die auf einem unberechtigten Steuerausweis gemäß § 14c UStG beruhen, ist nicht zulässig.
Der Vorsteuerabzug aus einer Vorausrechnung über den Kauf eines Blockheizkraftwerks, dessen Lieferung vom Verkäufer in betrügerischer Absicht von vornherein nicht beabsichtigt war, ist demnach nicht zulässig.
Finanzgericht Münster, 5-K-383/12-U Urteil vom 03.04.2014