Vertragliche Kaufpreisaufteilung bei Vermietung

Neues zur Vermietung und Verpachting: Vertragliche Kaufpreisaufteilung

 

Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude ist der Berechnung der AfA auf das Gebäude zu Grunde zu legen, sofern sie zum einen nicht nur zum Schein getroffen wurde sowie keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und zum anderen das FG auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung von den das Grundstück und das Gebäude betreffenden Einzelumständen nicht zu dem Ergebnis gelangt, dass die vertragliche Kaufpreisaufteilung die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint.  

BFH, Urteil IX R 12/14 vom 16.09.2015

vorheriger Beitrag Prüfung der Vermietungsabsicht
nächster Beitrag Steuerfachangestellte/r