Update zur Corona-Krise

Soforthilfe:

Ministerpräsident Söder verkündete in seiner Regierungserklärung heute Morgen, dass mit der Auszahlung der Soforthilfe, die vor allem kleineren Betrieben und Selbständigen in der schwierigen Situation helfen soll, ab morgen, 20. März 2020, begonnen wird.

Steuerliche Erleichterungen:
Die vereinfachte Stundungsregelung gilt für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer.
Steuerabzugsbeträge im Sinne des § 222 Satz 3 und 4 Abgabenordnung (Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) können nicht gestundet werden.

Außenprüfungen der Finanzämter:
Angesichts der aktuellen Corona-Virus-Pandemie finden auf Anweisung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vorerst keine Ermittlungsmaßnahmen durch die Beschäftigten der Außendienste beim Steuerpflichtigen vor Ort statt, dies gilt u.a. auch für Schlussbesprechungen. Nach aktueller Verfügungslage sind Außenprüfungen möglichst an der Amtsstelle durchzuführen. Ich bitte bei künftigen Prüfungen den Kollegen des Außendienstes die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Hinweis zu den Formularen in Bezug auf Steuererleichterungen
In Bezug auf Steuererleichterungen (Corona) gibt das Finanzamt Bayreuth Hinweise zur Anwendung in den Formularen. So wird zum Beispiel erläutert, wo und welche Kreuze zu setzen sind, sofern bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung die Lastschrift ausgesetzt werden soll.

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