Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie

In erster Lesung hat der Bundestag am 23.03.2017 einen Gesetzentwurf (18/11555) beraten, den die Bundesregierung zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen eingebracht hat. Erstmalig beraten wurde auch ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/8133), die fordert, anonyme Briefkastenfirmen zu verbieten und ein Transparenzregister einzuführen. Beide Vorlagen wurden anschließend zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.

Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

Ziel des Entwurfs ist es, die vierte Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Dazu soll das bestehende Geldwäschegesetz neu gefasst und weitere Gesetze angepasst werden. Geplant ist auch, eine Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion einzurichten. Sie soll geldwäscherechtliche Meldungen entgegennehmen, analysieren und bei einem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die zuständigen öffentlichen Stellen weiterleiten.

Die Linke wiederum fordert in ihrem Antrag, die Bundesregierung solle die Initiative ergreifen, um Briefkastenfirmen sowie andere Unternehmen und Stiftungen, deren wirtschaftliche Berechtigte anonym bleiben, weltweit zu verbieten. Außerdem soll das Geldwäschegesetz geändert werden, um ein nationales Transparenzregister einzurichten. Das Register müsse der Öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich sein, fordert die Fraktion.

 

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.03.2017

 

 

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