Steuerfreiheit von Eingliederungszuschüssen an den Arbeitgeber

Steuerfreiheit von Eingliederungszuschüssen an den Arbeitgeber

Eingliederungszuschüsse im Sinne des Sozialgesetzbuches, die an den Arbeitgeber gezahlt werden, sind nicht steuerfrei gem. § 3 Nr. 2b EStG.

Mit § 3 Nr. 2b EStG soll ausschließlich die mit dem SGB II gewährte Grundsicherung für Arbeitsuchende steuerlich unterstützt werden.

Zwischen den an den Arbeitgeber gewährten Eingliederungszuschüssen und den an die Arbeitnehmer gezahlten Löhnen besteht ein durch die Tätigkeit der Arbeitnehmer begründeter unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang, der, soweit die Eingliederungszuschüsse nach § 3 Nr. 2b EStG als steuerfrei anzusehen wären, insoweit zur Nichtabzugsfähigkeit der Löhne als Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 1 S. 1 EStG führen würde.

Hessisches Finanzgericht, 4-K-1346/11 Urteil vom 13.02.2013

Das Verfahren ist derzeit beim BFH unter Az. VIII R 17/13 anhängig.

vorheriger Beitrag Benzinkosten auch bei Anwendun…
nächster Beitrag Aufstockung eines Investitions…