(Steuer) Beraterwechsel

(Steuer)Beraterwechsel

Die meisten Selbstständigen scheuen vor einem Wechsel ihres Steuerberaters instinktiv zurück. Das ist sehr verständlich, denn der Steuerberater kennt die wichtigsten Geheimnisse des Mandanten, die dessen finanzielle Angelegenheiten betreffen. Es geht sowohl um sämtliche Einkünfte, bei denen das Finanzamt immer vermuten kann, dass diese nicht vollständig deklariert wurden, als auch um private Ausgaben, von denen Familienmitglieder – vorrangig ein Ehe- oder Lebenspartner – nichts erfahren sollen. Auch die Höhe der Einkünfte spielt etwa bei einer bevorstehenden Ehescheidung eine essenzielle Rolle. Dennoch kann ein Wechsel des Steuerberaters in manchen Situationen dringend erforderlich sein.

Wann sollten Sie den Steuerberater wechseln?

Es gibt mehrere Gründe, weshalb Mandanten einen Wechsel des Steuerberaters anstreben. Hauptsächlich werden genannt:

  • Verzögerungen bei der Jahressteuererklärung – das führt schlimmstenfalls zu Nachzahlungen durch den Mandanten, denn er ist verantwortlich und muss den Steuerberater nötigenfalls zur Pünktlichkeit zwingen.
  • Ehescheidung
  • fehlende oder falsche Abrechnungen
  • fehlende oder falsche Beratung
  • schlechte Erreichbarkeit
  • unangemessene Honorare (eher selten, denn die Vergütungsordnung lässt dem Steuerberater wenig Spielraum)
  • zerrüttetes Verhältnis beziehungsweise fehlende „Chemie“

Sollte auch nur einer dieser Punkte zutreffen, so zögern Sie nicht, den Steuerberater zu wechseln. Ein inkompetenter Steuerberater ist nicht etwa zu teuer oder unangenehm, er macht Ihnen auch keinen Ärger (das darf er nicht) – er ist vielmehr gefährlich und treibt Sie schlimmstenfalls in die Insolvenz. Wie das geht? – Wenn Sie auf Jahressteuererklärungen warten müssen und außerdem, nachdem diese endlich abgegeben wurden, das Gefühl haben, dass hier etwas „nicht stimmt“, dann lassen Sie Ihr Unternehmen von einem anderen Fachmann nachrechnen oder nehmen Sie sich diese Aufgabe wenigstens grob selbst vor. Das häufigste Szenario besteht darin, dass Sie zu wenig Steuern zahlen. Das führt Sie natürlich in Versuchung, doch das Finanzamt rechnet mit, außerdem kennt dort ein Sachbearbeiter grob Ihre Branche und weiß, was Ihre Konkurrenz bei ähnlichen Umsätzen verdient. Die Steuerprüfung folgt einige Jahre später und wird für Sie sehr unangenehm. Manchmal hat Ihr Steuerberater vollkommen unseriös gerechnet, manche Finanzämter teilen das den vermeintlichen Steuersündern mit. Sie werden zu einer Nachzahlung verdonnert, die Sie schlimmstenfalls nicht überstehen.

Wie leicht wechseln Sie den Steuerberater?

Der Steuerberater hat mit Ihnen einen Vertrag über eine „Dienstleistung höherer Art“ (besondere Vertrauensstellung), den Sie nach § 627 BGB jederzeit kündigen können. Eine Kündigung zum Jahreswechsel ist komfortabler, aber nicht zwingend erforderlich. Der Steuerberater ist nach der Kündigung

  • zur Verschwiegenheit verpflichtet
  • zur Übergabe sämtlicher Unterlagen an Sie oder Ihren neuen Steuerberater verpflichtet

Die Unterlagen werden per DATEV elektronisch überspielt, der ganze Vorgang ist also auch für Ihren Steuerberater kaum mit Aufwand verbunden. Das Finanzamt lässt Ihnen bei der Wahl des Steuerberaters freie Hand. Die besten Karten haben Sie übrigens stets, wenn Sie in Ihrem Unternehmen so steuerehrlich wie möglich arbeiten, dann laufen alle subtilen Erpressungsversuche eines Steuerberaters ins Leere.

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