Sonderabschreibung beim Mietwohnungsneubau nach 7 b EStG
Bis zum Ende des Jahres 2021 wird der Bau von neuen Mietwohnungen steuerlich gefördert. Die Förderung der Sonderabschreibung beträgt in den ersten vier Jahren bis zu 20% neben der normalen jährlichen Gebäudeabschreibung in Höhe von 2% also insgesamt 28%.
Wie immer im Steuerrecht müssen im Vorfeld alle Voraussetzungen geprüft und erfüllt werden, damit die Steuervergünstigung auch in Anspruch genommen werden kann.
Hierunter fallen zum Beispiel der Bauantrag, die Anschaffungs- und Herstellungskosten, die geförderten Höchstgrenzen und die Haltedauer des Objektes etc.
Wenn Ihr Fragen hierzu habt, stellt diese gerne im Kommentar.
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