Vorrang des Flächenschlüssels vor dem Umsatzschlüssel bei Vorsteueraufteilung bezüglich eines gemischt genutzten Gebäudes Für Eingangsleistungen zur Herstellung eines Gebäudes, mit dem sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Vermietungsumsätze erzielt werden, ist die Aufteilung der Vorsteuern erforderlich. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht nämlich nur für die steuerpflichtigen Ausgangsumsätze. Seit dem 1.1.2004 gilt…
weiterlesen
Kosten eines Studiums als Erstausbildung keine Werbungskosten und keine Betriebsausgaben Der Bundesfinanzhof hatte im Jahr 2011 entschieden, dass die Aufwendungen für die berufliche Erstausbildung und für ein Erststudium nach Schulabschluss Werbungskosten sind, wenn die Ausbildung bzw. das Studium der späteren Erwerbstätigkeit dient und die Aufwendungen von den Betroffenen (also z.…
weiterlesen
Es soll ja Tage geben die sind schön und dann gibt es diese Tage die beginnen sehr unangenehm. So kann es passieren, dass morgen um 6 Uhr die Steuerfahndung vor der Tür steht – dann gilt es die Nerven zu bewahren, gerade in Unternehmen und als Steuerberater sollte man auf…
weiterlesen
Geschäftsführer haften (fast) immer In dem vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) rechtskräftig entschiedenen Fall (Urteil vom 10. Dezember 2013 Aktenzeichen 3 K 1632/12) ging es um die Frage, ob der Kläger als Geschäftsführer für nicht an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuern haften muss. Der Kläger und Herr H. waren Geschäftsführer einer GmbH…
weiterlesen
Die Finanzverwaltung steht Darlehensvereinbarungen unter nahen Angehörigen oft argwöhnisch gegenüber, weil sie in der Praxis ein beliebtes Instrument der Einkommensverlagerung (insbesondere von Eltern auf ihre Kinder) sind. Einkommensverlagerungen sind dann in Ordnung, wenn z. B. Darlehenszinsen beim Schuldner (Eltern bzw. ein Elternteil) als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind. Die Kinder…
weiterlesen
Anträge auf Stundung und Erlass von Steuern müssen dem Finanzamt nun früher vorliegen Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen , Stundungen , Aussetzung der Vollziehung und Erlasse von Steuerforderungen müssen künftig mindestens 10 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin dem zuständigen Finanzamt vorliegen, damit der Bearbeiter den Einzug per Lastschrift noch ändern kann.…
weiterlesen