Kürzere Nutzungsdauer für Computer und Software

Die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und 

-verarbeitung beträgt jetzt nur noch 12 Monate

Was ist neu:

12 Monate Nutzungsdauer für nach dem 1. Januar 2021 angeschaffte Wirtschaftsgüter

 

Wirtschaftsgüter die vor dem 1. Januar 2021 gekauft wurden dürfen

mit dem Restbuchwert in 2021 voll abgeschrieben werden.

 

Folgende Wirtschaftsgüter fallen unter diese Regelung:

Computer, Desktop, Notebook, Thin-Clients, Workstations, Dockingstations, externe Speicher- und Datenverarbeitungsgeräte, externe Netzteile, Peripheriegeräte wie

Tastatur, Maus, Grafiktablett, Scanner,Flash Speicher, USB-Stick, Beamer, Plotter, Headset, Lautsprecher, Drucker – keine Server

 

Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe- und Verarbeitung.

 

Die Regelung wurde nun nach 20 Jahren geändert, wir denken das war auch Zeit, in den kurzlebigen Zeiten. Wie seht ihr das?

 

 

 

2021 02 26 Nutzungsdauer Von Computerhardware Und Software Zur Dateneingabe Und Verarbeitung

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