Mindestlohn ab 1.1.2015 Durch das im Juli 2014 verabschiedete so genannte Tarifautonomiestärkungsgesetz wird ab dem 1.1.2015 grundsätzlich ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € eingeführt. In den ersten beiden Jahren kann in einzelnen Branchen über Tarifverträge davon noch abgewichen werden; ab dem 1.1.2017 gilt der Mindestlohn dann ausnahmslos. Nachfolgend die wichtigsten…
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Erwerb einer Beteiligung des Geschäftführers Der geldwerte Vorteil aus dem verbilligten Erwerb einer Beteiligung, der im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung als Geschäftsführer gewährt wird, ist als Arbeitslohn zu berücksichtigen. Quelle: Bundesfinanzhof, VI-R-94/13 Beschluss vom 26.06.2014 Hinweis: Im Urteil ging es darum, dass auch beim Verkauf an den zukünftigen…
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Gesetzlicher Mindestlohn beschlossen Erstmals gilt in Deutschland ab dem 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Die Bundesregierung hatte im April ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat es nun verabschiedet. „Fleißig, billig, schutzlos, das ist bisher Realität für Millionen Arbeitnehmer. Und damit ist…
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Erwerb von Aktien durch Manager Der verbilligte Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber (oder einem Dritten) kann zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG führen, wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer „für“ seine Arbeitsleistung gewährt wird. Ein…
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Es gibt auch für Azubis und Berufanfänger keine Lohnsteuerkarte Zahlreiche Nachfragen bei den Finanzämtern zeigen, Berufsanfänger und Auszubildende sind verunsichert: In den Standardschreiben zum Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag fordern viele Arbeitgeber immer noch die „Vorlage der Lohnsteuerkarte“. Diese wurde jedoch bereits vor über einem Jahr abgeschafft und durch die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale…
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Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei Während der Ferien können Schüler unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung fallen bei diesen kurzfristigen Beschäftigungen ebenfalls nicht an, weil es…
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