Kabinett beschließt Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes

Die Bundesregierung hat am 23.03.2020 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes beschlossen.

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht:

„Das Wohnungseigentumsgesetz stammt aus dem Jahr 1951. Mit dem heute vom Kabinett beschlossen Gesetzesentwurf soll es an die Bedürfnisse des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Insbesondere die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften soll effektiver gestaltet und bauliche Maßnahmen unter anderem zur energetischen Sanierung und zur Barrierereduzierung vereinfacht werden. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter erhalten zudem einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Förderung der E-Mobilität! Außerdem kann künftig jeder Wohnungseigentümer einen Glasfaserschluss mit hoher Kapazität verlangen – ein wichtiger Schritt, damit die Digitalisierung in Deutschland nicht nur ein Lippenbekenntnis bleibt.“

Mit dem am 23.03.2020 vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf wird das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 in wesentlichen Teilen modernisiert. Der Gesetzentwurf enthält Vorschläge zu einer effizienteren Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften und zur rechtlichen Erleichterung baulicher Veränderungen.

Denn der bauliche Zustand von Wohnungseigentumsanlagen bleibt vielfach hinter dem Zustand vergleichbarer Anlagen zurück, da bauliche Veränderungen zum Beispiel zum energetischen oder barrierereduzierenden Umbau derzeit nicht oder nur erschwert möglich sind. Bauliche Maßnahmen im individuellen Interesse einzelner Wohnungseigentümer, die zugleich im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen, werden künftig erleichtert.

So soll der interessierte Wohnungseigentümer im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass ihm der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierereduzierende Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss auf eigene Kosten gestattet werden.

Auch Mieter sollen einen Anspruch darauf haben, dass der Vermieter den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, den barrierereduzierenden Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes auf ihre Kosten gestattet.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Vorschläge für eine bessere Nutzung der Digitalisierung, für die effektivere Gestaltung von Entscheidungsprozessen und für mehr Transparenz in den Wohnungseigentümergemeinschaften. Indem Vorschriften klarer gefasst werden, leistet der Gesetzentwurf schließlich einen Beitrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit.

Pressemitteilung vom 23.03.2020 – Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz

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