Grundsteuererklärung: BdSt fordert Fristverlängerung

Eigentümer von rund 36 Millionen Grundstücken müssen bis Ende Oktober eine Grundsteuererklärung einreichen. Bei den Daten handelt es sich in der Regel um Flurstücknummern, amtliche Flächen, Gemeindenamen, Gemarkungsnummern, um Bodenrichtwerte und die Wohnflächen-Größe. „Hier droht den Eigentümern eine XXL-Bürokratie!“, hatte BdSt-Präsident Reiner Holznagel bereits im Frühjahr gewarnt. Bei der sog. Feststellungserklärung droht in der Tat ein Wirrwarr, weil die erforderlichen Angaben vom Grundsteuer-Modell der Länder abhängen. Mit Blick auf diese Entwicklung hat Bundesfinanzminister Christian Lindner jetzt eine Fristverlängerung in Aussicht gestellt. Der Bund der Steuerzahler begrüßt diesen Vorstoß und wird konkret! „Der viel zu kurze Zeitraum zur Abgabe der Feststellungserklärung muss großzügiger bemessen werden – auf jeden Fall bis Ende Januar 2023!“, macht Holznagel nochmals nachdrücklich deutlich.
Werden Bescheide zum Problem?
Der Verband vermutet, dass Betroffene die amtlichen Bescheide über die Grundsteuerwerte nicht überprüfen können. Unsere konkrete Befürchtung: Der Rechenweg zur Ermittlung des Grundsteuerwerts wird dort nicht vollständig ausgewiesen. Deshalb fordert der BdSt, dass die Finanzverwaltung die Berechnung komplett offenlegt. Dies betrifft zum Beispiel angesetzte Flächen, Bodenrichtwerte und Baujahre.

Quelle: BsSt. Wir schießen uns der Forderung an.

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