Grundsteuererklärung
Wir erstellen Ihre Grundsteuererklärung fristgerecht bis Ende Januar 2023.
Bitte schreiben Sie uns bis 15. Januar 2023 an, damit wir diese noch fristgerecht erstellen können.
Unser Frau Brasch freut sich auf Sie, als Expertin für Grundsteuererklärung hat Sie bereits
über hundert Grundsteuererklärungen erstellt.
Egal ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Landwirtschaftliche Flächen oder Betriebsvermögen bitte
zögern Sie nicht und fragen Sie nach unseren Servive zur Grundsteuererklärung.
Sollte Ihnen der Grundsteuermessbescheid und der Äquivalenzwert schon vorliegen können wir für Sie Einspruch einlegen,
da es auch bei der neuen Grundsteuer Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit gibt. Der Einspruch ist nur vier Wochen nach ergehen
des BEscheides möglich.