Erfolg als Freelancer

Freelancer bzw. Freier Beruf

Viele Menschen arbeiten heute vom Home-Office aus. Die Flexibilisierung der Arbeitswelt und der Ausbau des Internets hat dazu geführt, dass sich immer mehr Menschen als Freelancer betätigen. Oftmals wird die Tätigkeit zunächst nebenberuflich betrieben, bevor der Absprung in die Selbstständigkeit gewagt wird.

Als Selbstständiger braucht es ein tragfähiges Geschäftsmodell und man muss sich darauf einstellen, dass die Zahl der zu bewältigenden Aufgaben weit über das eigene Fachgebiet hinausreichen. Ein Angestellter erhält vom Vorgesetzten bestimmte  Arbeitspakete und ist gehalten, auf eine hohe Qualität und Effektivität bei der Ausführung zu achten. Ein Selbstständiger muss seine Arbeit hingegen in eigener Verantwortung priorisieren und einteilen. Weiterhin wird ein Existenzgründer mit der Herausforderung konfrontiert, Bereiche wie Marketing, PR, Buchführung und Controlling in Eigenregie durchzuführen oder an Dienstleister zu delegieren.

Doch was ist eigentlich ein Freelancer, und was unterscheidet ihn von einem Freiberufler oder sonstigen Unternehmer? Ein Freelancer ist ein freier Mitarbeiter, der seinen Kunden Dienstleistungen gegen Honorarzahlung offeriert. Ob die Abrechnung auf Basis der für den Arbeitsauftrag aufgewandten Zeit vorgenommen wird oder eine pauschale Vergütung erfolgt, wird mit dem jeweiligen Kunden im Vorfeld vereinbart.

Freiberufler können nur Angehörige bestimmter Berufsgruppen sein. Viele dieser Berufe sind in den sogenannten Katalogberufen zusammengefasst und Bestandteil des Einkommensteuergesetzes. Kernmerkmal für eine erfolgreich Einstufung als Freiberufler ist, dass eine wissenschaftliche, künstlerische, unterrichtende, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeit vorliegt und dass das angebotene Produkt Resultat der  persönlichen Kompetenz ist. Angehörige folgender Berufsgruppen sind klassische Freiberufler: Ärzte und Heilpraktiker, Psychologen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten, Schriftsteller, Künstler, Musiker und Lehrer.

Mit dem Status als Freiberufler sind einige Vorteile verbunden, weshalb sich viele Selbstständige um diese Anerkennung bemühen, wenn die eigene Tätigkeit nicht eindeutig aus den Katalogberufen zu entnehmen ist. Die Entscheidung trifft jedoch letztlich das Finanzamt.

Ein Freiberufler muss kein Gewerbe anmelden. Ebenso entfällt eine Registrierung bei der IHK oder HWK. Es ist lediglich eine Meldung über den Beginn der freiberuflichen Tätigkeit ist beim zuständigen Finanzamt zu machen. Angehörige dieser Gruppe können sich zudem über die Künstlersozialkasse versichern lassen kann. Die Tarife dieser Kasse sind durchgängig günstiger als die anderer Versicherungen. Ein Freiberufler kann 2.445 Euro als pauschale Betriebsausgaben angeben. Dies ist ein Vorteil für jene, die keine teuren Betriebsmittel für die Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen.

Wird der freiberufliche Charakter aberkannt, so wird ein Freelancer als Einzelunternehmer eingeordnet. Beispielsweise liegen bei einem EDV-Consultant oder einem Unternehmensberater keine für eine freiberufliche Tätigkeit typischen Merkmale an. Existenzgründer, deren Geschäftsmodell von vornherein die Anstellung von Mitarbeitern und ein skalierendes Wachstum beinhaltet, werden von als Gewerbetreibende eingestuft und müssen Gewerbesteuer abführen.

Freiberufler können Ihren Gewinn über eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausweisen. Auch Freelancer können auf diese Form der Buchführung zurückgreifen mit der Einschränkung, dass die jährlichen Betriebseinnahmen unterhalb von 17.500 Euro liegen müssen.

Zu den Betriebsausgaben, die Selbstständige geltend machen können, zählt das Büro, die Praxis oder das Arbeitszimmer. Oftmals stellt sich das Finanzamt bei der steuerlichen Anerkennung eines Arbeitszimmers quer. Wird das eigene Einkommen aber ausschließlich aus dem Home-Office heraus bestritten, lässt sich das Arbeitszimmer vollständig von der Steuer absetzen. Bei einer nebenberuflich betriebenen Selbstständigkeit kann für das Arbeitszimmer nur ein Pauschalbetrag von 1.250 Euro angesetzt werden.

Die fachliche Kernkompetenz mag noch so gut sein, doch ohne Kunden hat eine Selbstständigkeit keine Perspektive. Gerade am Anfang ist ein effektiver  Marketingplan unerlässlich. Eine Faustregel besagt, dass ein Gründer in der Startphase mindestens 50 Prozent der produktiven Arbeitszeit für Marketing und Kundenwerbung aufwenden sollte.

Klassische Werbekampagnen sind für die meisten Gründer zu teuer und kaum effektiv.  Andererseits kann ein Selbstständiger zu Beginn seiner Tätigkeit noch nicht auf Empfehlungsmarketing setzen. Konkurrierende und bereits etablierte Dienstleister haben einen großen Vorsprung bei Empfehlungen, Reputation und Testimonials. Welche Möglichkeiten zur Kundengewinnung bieten sich dem Gründer also an?

Voraussetzung für jeden Geschäftsabschluss ein guter erster Eindruck. Für die Schaffung dieser Basis ist im Informationszeitalter in erster Linie die Erstellung einer professionellen Website und  aussagekräftiger Social Media Profile erforderlich. Auch sollte der Gründer seinen eigenen Namen googeln und die Resultate auf der ersten und zweiten Seite prüfen. Ein ungünstiger Eintrag hier kann einen Interessenten von vornherein abschrecken.

Ein Freelancer sollte nicht platt seine Produkte und Services bewerben. Potentielle Kunden sind weniger an dem Portfolio eines Freelancers interessiert, sondern daran, wie ihr konkretes Problem rasch gelöst werden kann. Über Anrufe, Mails und gezielte Fragen lässt sich gut herausfinden, wo der Zielgruppe der Schuh drückt und wie geholfen werden kann. Ist dies erkannt, fällt die weitere Überzeugungsarbeit erheblich leichter.

Mit Erteilung eines Auftrags fängt die Kundenbeziehung erst an. Ein Fehler vieler junger Gründer ist, dass Sie nach Auftragsende und Eingang der Zahlung die Beziehung zum Kunden nicht konsistent pflegen und sich nicht proaktiv um Folgeaufträge bemühen. Ein Kunde, dessen Vertrauen bereits gewonnen wurde, ist erheblich leichter zu einem neuen Auftrag zu bewegen. Wer sich hingegen ausschließlich um die Gewinnung neuer Kunden bemüht, vergibt ein großes Potential und betreibt ein ineffektives Marketing.

Cross-Selling und Up-Selling sind bewährte Methoden für die Erzielung höherer durchschnittlicher Umsätze. Wer ergänzende Services oder eine Veredelung eines Standardprodukts offeriert, erweitert unaufwändig seine Angebotspalette und bindet seine Kunden besser. Wenn möglich, sollte einem Interessenten bei Angebotserteilung zwei oder drei preislich voneinander abweichende Alternativen unterbreitet werden, die jeweils mehr oder weniger Features beinhalten. Für den Zuschlag entscheidend ist, dass der potentielle Kunde erkennt, welchen konkreten Gewinn er aus dem Erwerb der  angebotenen Produkt-Pakete ziehen kann. Wenn verdeutlicht wird, dass der Kunde mit seiner Investition in das Produkt oder den Service einen deutlichen Profit erzielt, wird das Kaufrisiko gemindert und die Kaufentscheidung positiv beeinflusst.

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