Fragebogen zur steuerliche Erfassung

Nachdem das Gewerbe bei der Gemeinde angemeldet, oder die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt mitgeteilt wurde, oder die GmbH gegründet wurde, versendet das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an den Steuerpflichtigen.

Die dort abgefragen Dinge sollten nach besten Wissen und Gewissen ausgefüllt werden, inbesonders die peplanten Umsätze und Erträge, da sich aus der Umsatzsteuer pflichten ableitet lassen und aus dem Ertrag die Steuervorauszahlungen ermittelt werden.

Tipp: Da für die Rechnungstellung die Steuernummer benötigt wird , empfiehlt es sich proaktiv den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, dies hat den Vorteil, dass die Steuernummer früher erteilt wird und man daher früher Rechnungen stellen kann.

Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Fragebogen_zur_steuerlichen_Erfassung.pdf Bitte beachten Sie, dass es unterschiedliche Fragebögen gibt, je nach Rechtsform.

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