Erstmaliger Anbau eines Wintergartens nicht als Handwerkerleistung steuerlich berücksichtigungsfähig

Der erstmalige Anbau eines Wintergartens, mit dem eine Vergrößerung der Wohnfläche des Hauses verbunden ist, führt nicht zu begünstigten Handwerkerleistungen gem. § 35a Abs. 3 EStG 2010. Dieses Ergebnis ist ähnlich wie bei Handwerkerkosten vor Einzug in ein neues Haus, diese sind leider auch nicht als haushaltnahe Handwerkerleistungen absetztbar. Zum Zwecke der Fortentwicklung des Rechts wurde Revision beim BFH zugelassen, das Aktenzeichen liegt noch nicht vor.

Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 4-K-1933/12, Urteil vom 18.10.2012

vorheriger Beitrag Sofortmaßnahmen der Steuerverw…
nächster Beitrag Mandanten Fernbetreuung