Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung – Zinssenkung

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte und versicherungspflichtige Selbstständige werdem künftig bei Beitragsrückständen nicht mehr fünf Prozent Säumniszuschlag pro Monat zahlen, sondern nur ein Prozent wie alle Pflichtversicherten in der gleichen Lage. Das hat der Bundestag am 14. Juni 2013 mit dem „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ beschlossen (Bundestags-Drucksache 17/13947). Damit wird Paragraf 24 Absatz 1a des Vierten Sozialgesetzbuchs (SGB IV), der den Personenkreis festlegt, der seit 2007 erhöhte Zuschläge für Beitragsrückstände zahlen muss, ersatzlos gestrichen. Bisherige Schulden aus dem erhöhten Säumniszuschlag sollen erlassen werden. Der erhöhte Säumniszuschlag habe das Problem der Beitragsrückstände nicht gelöst, sondern verschärft, heißt es zur Begründung des Gesetzentwurfes (Bundestags-Drucksache 17/13079), den der Bundestag am 18. April 2013 in erster Lesung beraten hatte.

Privat Krankenversicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, sollen in einen neuen Notlagentarif kommen, der Leistungen nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzen sowie bei Schwanger- und Mutterschaft gewährt. Der Bundesrat kritisierte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung am 3. Mai, dass dies auch privatversicherte Kinder und Jugendliche treffe, die bisher nach spätestens einem Jahr wieder vollen Leistungsanspruch im Basistarif haben.

Quelle: www.aok-bv.de

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