Ort der Lieferung bei Konsignationslager
Ort der Lieferung bei Versendung über Konsignationslager
Für die Lieferortbestimmung nach § 3 Abs. 6 UStG muss der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststehen. Eine Versendungslieferung kann dann auch vorliegen, wenn der Liefergegenstand nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit in einem Auslieferungslager gelagert wird.
Quelle: BFH, Urteil V R 31/15 vom 20.10.2016