Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) kann unter bestimmten Umständen zur „Steuerfalle“ werden, insbesondere wenn steuerliche Fallstricke nicht rechtzeitig erkannt oder falsch gehandhabt werden. Hier sind einige der häufigsten Gründe, warum eine GmbH steuerliche Probleme haben kann:

1. Falsche Gewinnthesaurierung: Ein Vorteil der GmbH ist, dass Gewinne in der Gesellschaft belassen und niedrig versteuert werden können (Körperschaftsteuer von 15 % plus Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer). Wenn diese Gewinne jedoch nicht sinnvoll reinvestiert oder entnommen werden, können spätere Entnahmen zu höheren Steuerlasten führen. Insbesondere bei verdeckten Gewinnausschüttungen (z.B. wenn Gesellschafter zu niedrige Mieten oder Zinsen zahlen) kann das Finanzamt hohe Steuernachzahlungen fordern.

2. Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA): Wenn Leistungen zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern oder nahestehenden Personen nicht fremdüblich gestaltet sind, wird das als vGA gewertet. Ein Beispiel wäre, wenn einem Gesellschafter-Geschäftsführer überhöhte Gehälter gezahlt werden. Dies führt zu steuerlichen Korrekturen, bei denen nicht nur die GmbH, sondern auch der Empfänger der Ausschüttung Steuern nachzahlen muss.

3. Gewerbesteuerliche Belastung: Die GmbH unterliegt grundsätzlich der Gewerbesteuer. Während dies für viele Unternehmen einkalkuliert ist, kann in Städten mit hohen Hebesätzen eine erhebliche Steuerlast entstehen. Zudem gibt es keine Möglichkeit, wie bei Einzelunternehmern oder Personengesellschaften, einen Freibetrag zu nutzen oder die Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer anzurechnen.

4. Kosten für den Gesellschafter-Geschäftsführer: Wenn der Geschäftsführer ein Gesellschafter ist, müssen Gehälter, Tantiemen und andere Leistungen steuerlich gut geplant werden. Zu hohe Entnahmen oder ungeschickte Gehaltsgestaltungen können zu steuerlichen Problemen führen, beispielsweise wenn das Gehalt als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet wird.

5. Verluste und Verlustvorträge: Eine GmbH kann steuerliche Verluste in zukünftige Jahre vortragen, um diese mit künftigen Gewinnen zu verrechnen. Jedoch sind diese Verlustvorträge eingeschränkt, wenn Anteile an der GmbH verkauft oder übertragen werden. Diese sogenannte „Mantelkaufregelung“ kann dazu führen, dass die Verlustvorträge ganz oder teilweise verfallen.

6. Betriebsaufspaltung: Wenn der Gesellschafter einer GmbH auch Eigentümer eines Betriebs oder einer Immobilie ist, die an die GmbH vermietet wird, kann das als Betriebsaufspaltung gewertet werden. Dies hat steuerliche Folgen, insbesondere was die Trennung von privatem und betrieblichem Vermögen betrifft. Bei einer Betriebsaufspaltung besteht das Risiko, dass Einkünfte der GmbH höher besteuert werden oder der Gesellschafter persönliche steuerliche Nachteile erleidet.

7. Liquidation der GmbH: Wenn eine GmbH aufgelöst wird, fallen in der Regel Steuern auf die Liquidationsgewinne an. Diese werden sowohl auf Ebene der GmbH als auch auf Ebene der Gesellschafter versteuert, was zu einer Doppelbesteuerung führen kann.

Diese Fallstricke verdeutlichen, dass eine sorgfältige Steuerplanung und -beratung für die GmbH unerlässlich ist, um unerwartete steuerliche Belastungen zu vermeiden.

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