Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn
Erwerb einer Beteiligung des Geschäftführers
Der geldwerte Vorteil aus dem verbilligten Erwerb einer Beteiligung, der im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung als Geschäftsführer gewährt wird, ist als Arbeitslohn zu berücksichtigen.
Quelle: Bundesfinanzhof, VI-R-94/13 Beschluss vom 26.06.2014
Hinweis:
Im Urteil ging es darum, dass auch beim Verkauf an den zukünftigen Geschäftsführer der Fremdvergleich zu beachten ist, ist der Preis niedrige als der Verkehrwert liegt Atbeitslohn vor, der zusätzlich zu versteuern ist.