Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn

Erwerb einer Beteiligung des Geschäftführers

Der geldwerte Vorteil aus dem verbilligten Erwerb einer Beteiligung, der im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung als Geschäftsführer gewährt wird, ist als Arbeitslohn zu berücksichtigen.

 

Quelle: Bundesfinanzhof, VI-R-94/13 Beschluss vom 26.06.2014

 

Hinweis:

Im Urteil ging es darum, dass auch beim Verkauf an den zukünftigen Geschäftsführer der Fremdvergleich zu beachten ist, ist der Preis niedrige als der Verkehrwert liegt Atbeitslohn vor, der zusätzlich zu versteuern ist.

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