Grundsteuer 2022

Liebe Mandanten: innen,

ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 1.1.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform entnehmen Sie bitte der beigefügten Informationsbroschüre.

Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Dies wird ab 1.7.2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist der 31.10.2022.

Damit wir der Finanzverwaltung fristgerecht Ihre Erklärung übermitteln können, bitten wir Sie schon jetzt um Ihre Mithilfe. Bitte füllen Sie bis Januar die beigefügte Excel-Datei „Vorerfassungsbogen-Mandant“ aus. Im Januar werden wir Sie in das Mandantenportal von Grundsteuer einladen, wo Sie die ausgefüllte Datei einfach hochladen können. Im Anschluss werden wir Ihre Unterlagen prüfen und mit den vorbereitenden Tätigkeiten starten.

Informationen zu Ihrem Grundbesitz wie Flurnummer, Gemarkung, Gebäudefläche, Wohnfläche und Grundstücksfläche können Sie zum Beispiel Ihrem Grundbuchauszug, der Flurkarte, dem Kaufvertrag, dem Einheitswertbescheid und dem Grundsteuerbescheid entnehmen. Bitte lassen Sie uns die entsprechenden Unterlagen per E-Mail zukommen – gerne auch als Scan. Alternativ werden Sie die Dokumente auch in dem Mandantenportal ab Januar zur Verfügung stellen können.

Falls wir darüber hinaus weitere Angaben von Ihnen benötigen sollten, fordern wir diese im Anschluss bei Ihnen an.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Wir sind gerne für Sie da.

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