Franchise

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 Das Franchising, zu Deutsch Konzessionserteilung, ist ein eigenes Vertriebssystem im Einzelhandel. Der Franchisegeber ist Inhaber der Konzession und verkauft sie als ein örtliches oder regionales Businesskonzept an den Franchisenehmer. Das ist der Einzelhändler vor Ort, der das Franchise-Unternehmen betreibt. Der Franchisenehmer ist ein selbstständiger Gewerbetreibender mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Das Franchising ist bundesweit im Deutschen Franchising-Verband mit Verbands- und Geschäftssitz in Berlin organisiert.

 Ohne ein Franchising würden in der heutigen Zeit vielerlei Produkte nicht gehandelt, und zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte gar nicht existieren. Damit verbunden sind auch die Existenzen von Selbstständigen sowie von Arbeitnehmern, überwiegend in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte. Den Kunden ist weder bekannt noch bewusst, dass der weltbekannte Anbieter von Fastfood, die namhafte Autovermietung oder das bekannte Mehrsternehotel im Franchising, also von einem Unternehmer vor Ort geführt wird.

 Das Franchising bietet beiden Seiten vielerlei Vorteile. Dem Franchisenehmer wird seine Existenzgründung sehr leicht gemacht. Mit dem Franchisegeber im Rücken verbessert sich seine Bonität bei der Fremdfinanzierung der einmalig fälligen Franchise-Gebühr. Damit werden eine Vielfalt und Vielzahl an Rechten erkauft, die das Franchising im Alltag erst möglich machen. Das Geschäftskonzept ist erprobt und funktioniert nachweislich. Durch Seminare, Schulungen sowie Aus- und Weiterbildungen bleibt der Franchisenehmer in engem Kontakt zum Franchisegeber. Das geht hin bis zu Corporate Design und Corporate Identity vor Ort. Der Franchisenehmer erhält einen Gebietsschutz, sozusagen eine vom Franchisegeber vorgegebene und kontrollierte Monopolstellung vertraglich garantiert.

 Für den Franchisegeber liegt der geschäftliche Vorteil in einer breiten Streuung seiner Angebotspalette, ohne dass er selbst ein Filialsystem aufbaut und betreibt. Er bekommt einmalig die Franchise-Gebühr, und darüber hinaus laufend einen prozentualen Anteil am Verkaufserlös aus den Geschäftsaktivitäten des Franchisenehmers. Der Franchisegeber kann mit seinem Namen und seinem Angebot bei einem überschaubaren finanziellen Risiko schnell expandieren. Art und Umfang seiner Betreuung sind für die Franchisenehmer gleichzeitig feste und bindende Vorgaben. In ihrem Unternehmen dürfen sie inklusive Werbung und Präsentation nur die Franchising-Produkte verkaufen. An dieser Stelle ist ein Interessenskonflikt manchmal vorprogrammiert bis hin zu unvermeidbar.

 Mögliche Nachteile für beide Seiten halten sich in Grenzen. Der Franchisenehmer weiß anhand des Vertrages, was ihn erwartet, was er kann, darf oder muss, und wo seine Grenzen sind. Die eingeschränkte unternehmerische Innovation wird durch das bewährte Werbe- und Marketingkonzept des Franchisegebers ausgeglichen. Für den Franchisegeber erfordert das Controlling viel Manpower, ebenso wie die laufende Betreuung der Geschäftspartner. Unterm Strich wirkt sich jedoch ein erfolgreiches Franchising mit steigendem Umsatz und Gewinn für beide Seiten positiv aus.

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