Doppelte Haushaltsführung bei älteren, wirtschaftlich selbständigen und beruftstätigen Kindern

Bundesfinanzhof, VI-R-10/13 Urteil vom 14.11.2013

Doppelte Haushaltsführung; gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen, wirtschaftlich eigenständigen Kindern

Leitsatz:

Bei älteren, wirtschaftlich selbständigen, berufstätigen Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt leben, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass sie die Führung des Haushalts maßgeblich mitbestimmen, so dass ihnen dieser Hausstand als „eigener“ zugerechnet werden kann.

Ein eigener Hausstand kann auch dann unterhalten werden, wenn der Erst- oder Haupthausstand gemeinsam mit den Eltern oder einem Elternteil geführt wird. Einer gleichmäßigen Beteiligung des Kindes an den laufenden Haushalts- und Lebenshaltungskosten bedarf es hierfür nicht.

 

Hinweis: Ein sehr interessantes Urteil, für die Erstellung der Einkommensteuererklärung, für ältere Kinder (Singles) die noch bei den „Eltern“ wohnen.

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