Billigkeitserlass der auf eine durch Vermächtnis zugewendeten Leibrente entfallenden Erbschaftsteuer bei Insolvenz des verpflichteten Erben

Billigkeitserlass der Erbschaftsteuer bei Insolvenz bei Insolvenz des Zahlungspflichtigen

Ein Billigkeitserlass der gemäß § 23 ErbStG anfallenden Erbschaftsteuer, die auf eine durch Vermächtnis zugewendete Leibrente entfällt, kommt nicht deswegen aus sachlichen Billigkeitsgründen in Betracht, weil der verpflichtete Erbe die Rente wegen Insolvenz nicht mehr zahlt.

Finanzgericht Münster, 3-K-3246/12-Erb Gerichtsbescheid vom 18.12.2013

 

Hinweis:

Sollten Sie einen ähnlichen Fall haben, empfehlen wir Ihnen, mit Hinweis auf das offene Verfahren beim BFH ( II R 1/14) Einspruch gegen Ihren Bescheid einlegen.

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