Keine Kombination aus Werbungskosten- und Sonderausgabenabzug für Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten

Kein doppelter Abzug von Werbungskosten und Sonderausgaben bei Bäudenkmälern im Falle der doppelten Haushaltsführung

Der Abzug von Sonderausgaben wegen Sanierungsaufwendungen gem. § 10f EStG ist auch bei einer Wohnung, die der doppelten Haushaltsführung dient, möglich, wenn auf den Werbungskostenabzug wegen Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung verzichtet wird. Eine Kombination beider Abzugstatbestände ist allerdings ausgeschlossen.

Finanzgericht Köln, 10-K-2733/10 Urteil vom 06.02.2014

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