Unternehmensgründung

Existenzgründung

Mit einer Unternehmensgründung und dem damit verbundenen Schritt in die Selbstständigkeit beginnt in aller Regel ein neuer, bislang unbekannter Lebensabschnitt. Der Jungunternehmer wechselt in vielen Fällen von der bisherigen Arbeitnehmer- auf die Arbeitgeberseite. Das neue Unternehmen kann, muss aber nicht zwangsläufig im direkten oder mittelbaren Zusammenhang mit seiner aktuellen Berufstätigkeit stehen. Zur Führung eines Unternehmens bieten sich mehrere Möglichkeiten an. Zu den gängigen unter ihnen gehören

  • die Gründung eines neuen Unternehmens
  • eine Existenzgründungen Nachfolge
  • der Unternehmenskauf

Die Existenzgründungen Nachfolge sowie der Unternehmenskauf beziehen sich auf ein schon vorhandenes Unternehmen.  Es wird, oftmals aus persönlichen oder aus wirtschaftlichen Gründen, veräußert. Eine Unternehmensübernahme in der Existenzgründungsphase muss auch deswegen genau geprüft werden, weil hier weder Erfahrungswerte noch belastbare Zahlen, Daten und Fakten vorliegen. Das ist aufgrund der Kürze der Zeit seit der Existenzgründung auch nicht möglich. Beim Kauf eines Unternehmens ist die Situation deutlich anders. Gründe für den Unternehmensverkauf sind vielfach das Alter oder der Gesundheitszustand des Unternehmers. Er kann für den Unternehmensverlauf Bilanzen, Steuererklärungen sowie Steuerbescheide für die vergangenen Jahre nachweisen. Standortanalyse sowie Kundenstamm geben ergänzend dazu Aufschluss über die Chancen, im Anschluss an den Unternehmenskauf das Unternehmen erfolgreich weiterführen zu können.

Am aufwändigsten, sicherlich auch eine besondere Herausforderung, ist die Gründung eines Unternehmens. Bislang gibt es dieses Unternehmen noch nicht. Es ist im wahrsten Sinne des Wortes neu am Markt mit der Absicht, dauerhaft Umsätze und Gewinne zu generieren. Der  Jungunternehmer muss in diesem Sinne Pionierarbeit für seine neue Existenz leisten. Alles wird auf- und ausgebaut, nichts ist vorhanden. Das sollte Schritt für Schritt geschehen, um alles richtig zu machen und nichts zu übersehen.

Damit das Unternehmen existent ist, muss es als Gewerbe angemeldet werden. Rechtsgrundlage dafür ist § 14 GewO, der Gewerbeordnung. Danach muss der zuständigen Behörde angezeigt werden, wenn mit dem  selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes begonnen wird. Das ist die Gewerbeanmeldung, die der Unternehmer bei der Gemeindeverwaltung seines Wohn-/Unternehmenssitzes persönlich vornimmt. Die Kosten sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich; sie betragen durchschnittlich einen niedrigen bis mittleren zweistelligen Eurobetrag. Ab dem Datum der Gewerbeanmeldung kann der Unternehmer unternehmerisch tätig werden, beispielsweise Aufträge annehmen und vergeben.   Von Amtswegen informiert die Gemeindeverwaltung unter anderem das örtlich zuständige Betriebsfinanzamt über die Gewerbeanmeldung. Von dem erhält der Existenzgründer einige Zeit später einen mehrseitigen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung seines Unternehmens zugeschickt Er hat mehrere Wochen Zeit dazu, den Fragebogen auszufüllen und zurückzuschicken Damit ist er als Unternehmen beim Betriebsfinanzamt erfasst und erhält eine eigene Steuernummer für die zukünftigen Steuererklärungen als Unternehmer beziehungsweise Gewerbetreibender.

Zu diesem Zeitpunkt entscheidet der Unternehmer auch, ob er in Bezug auf die Umsatzsteuerpflicht von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, dem Umsatzsteuergesetz, Gebrauch machen möchte. Kleinunternehmerregelung bedeutet, dass der Selbstständige umsatzsteuerlich wie ein Bürger als Endverbraucher behandelt wird. Er braucht keine Vorsteuer abzuführen, erhält aber auch keine Mehrwertsteuer erstattet. In Einnahme und Ausgabe rechnet er mit Brutto-, nicht mit Nettobeträgen. Anderenfalls ist der Jungunternehmer zur Abgabe von monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet.

Ab dem Tag der Gewerbeanmeldung muss der Unternehmer in finanzieller Hinsicht  Privat und Geschäft trennen. Er muss ein Firmenkonto einrichten. Es ist ein Girokonto, über das alle finanziellen Angelegenheiten  des Unternehmens abgewickelt werden. Das sind die Betriebseinnahmen sowie die betriebsbedingten Ausgaben. Ergänzend dazu wird eine Firmenkasse eingerichtet. Aus dieser früher auch Portokasse genannten Bargeldkasse werden Klein- und Kleinstbeträge in bar bezahlt, so wie Paketgebühren oder Barkäufe im örtlichen Handel.

Für die zukünftige Kommunikation mit Sozialversicherungsträgern wie Krankenkasse, Rentenversicherungsträger oder Minijobzentrale benötigt das Unternehmen eine Betriebsnummer. Sie wird auf Antrag hin vom Betriebsnummern-Service der Agentur für Arbeit vergeben. Der Unternehmer kann die Betriebsnummer formlos beantragen. Das ist zeitnah notwendig, weil sie für die anstehende Korrespondenz unerlässlich ist.

Ebenso wichtig ist die Anmeldung des Unternehmens beim zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, bei der Berufsgenossenschaft. Das Unternehmen muss dort registriert sein, damit die Mitarbeiter vom ersten Tage an versichert sind; der Unternehmer selbst kann sich freiwillig versichern.

Aufgrund der Krankenversicherungspflicht war der Existenzgründer bisher schon krankenversichert, und zwar als Arbeitnehmer in der Regel in einer der gesetzlichen Krankenkassen. Sofern er die Krankenkasse nicht wechseln möchte, muss er sie über seine  Selbstständigkeit informieren. Als Unternehmer zahlt er die zukünftigen Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung nach einer anderen Beitragsklasse, und sicherlich auch in einer anderen Höhe. Der Beitrag richtet sich zunächst nach  dem zu erwartenden Einkommen, ist jedoch auf einen vorgegebenen Mindestbetrag begrenzt. Der Unternehmer muss sich ab jetzt auf eine rege Korrespondenz mit seiner gesetzlichen Krankenkasse einstellen. Er sollte alle Fristen einhalten und Anfragen wahrheitsgemäß sowie vollständig beantworten.

Mit der Anmeldung bei der für seinen Wohn-/Unternehmenssitz zuständigen IHK, der Industrie- und Handelskammer, hat der Unternehmer all diejenigen Behörden und Organisationen informiert, die von der Unternehmensgründung wissen sollten beziehungsweise müssen. Die IHK ist für ihn ein verlässlicher Ansprechpartner bei Fragen zur Gründung und Führung des Unternehmens. Das Angebot an Seminaren, Kursen, Schulungen, Aus- und Fortbildungen ist facettenreich sowie vielfach kostenlos. Beim Aufbau  des beruflichen Netzwerkes dürfen weder die IHK noch die jeweilige Berufsinnung fehlen.

Nun kann der Existenzgründer mit seiner originären Arbeit beginnen, nämlich mit dem Generieren von umsatz- und gewinnversprechenden Aufträgen. Die weitere Kommunikation sowie Korrespondenz mit Betriebsfinanzamt, Krankenkasse und den anderen Institutionen läuft zukünftig von selbst. Der Erstkontakt ist hergestellt; ab jetzt sollte  auf jede Zuschrift reagiert, sprich geantwortet werden.

 

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