Unangemessene Ausbildungsvergütung bei Steuerfachangestellter

 

Unangenmessene Ausbildungsvergütung für den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellter“

 1. Für die Prüfung der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung zum Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellter“ sind mangels eines einschlägigem Tarifvertrags die Empfehlungen der Steuerberaterkammern heranzuziehen.

2. Eine Ausbildungsvergütung für den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellter“ ist – in der Regel unangemessen, wenn sie die Empfehlungen der Steuerberaterkammer um mehr als 20 vH unterschreitet.

3. Es kann nicht mit Erfolg eingewandt werden, dass die Empfehlungenfür die Vergütung der Rechtsanwaltsfachangestellten erheblich niedriger liegen.

4. Die Höhe einer Ausbildungsvergütung ist über den gesamten Ausbildungszeitraum hinweg nicht an den bei Vertragsschluss herrschenden Gegebenheiten auszurichten ist, sondern jeweils bezogen auf den Zeitpunkt. der Fälligkeit eines jeden Vergütungsanspruchs.

Verwaltungsgericht Stade, 6-A-1221/15 Urteil vom 23.07.2015

Hier das gesamte Urteil: 

Steuerfachangestellte-Ausbildung-Vergtung.pdf

 Hinweis:

Wir zahlen unseren Auszubildenten die Vergütung die von der Steuerberaterkammer Nürnberg empfohlen wird.

 

 Ausbildung-Steuerberater-Steuerfachangestellte

 

 

 

 

vorheriger Beitrag Blockheizkraftwerk : Ab 2016 l…
nächster Beitrag Liquiditätsplanung