Stichwort: Gläubiger-Identifikationsnummer oder Gläubiger ID

Das neue SEPA-Lastschriftverfahren („SEPA Direct Debit“), das zum 2. November 2009 innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA – Single Euro Payments Area) eingeführt wurde, sieht im SEPA-Lastschriftmandat ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers (Creditor Identifier/CI, im Folgenden: Gläubiger-Identifikationsnummer oder Gläubiger-ID) vor. (Quelle Bundesbank).

Die Gläubiger ID kann auf der Homepage der Deutschen Bundesbank beantragt werden, die Bearbeitungszeit dauert bis zu 14 Tagen. Link Bundesbank

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