Sofortmaßnahmen der Steuerverwaltungen der vom Juni-Hochwasser betroffenen Bundesländer zur Vermeidung unbilliger Härten.

Durch das Hochwasser Anfang Juni 2013 sind in weiten Teilen Süd- und Ostdeutschlands beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung der Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Den Geschädigten soll auch durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten unbürokratisch geholfen werden.

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen haben die Finanzministerien der Länder Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Verfahrenserleichterungen für unmittelbar und nicht unerheblich von den Folgen des Hochwassers betroffene Steuerpflichtige vorsehen. Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören u. a. die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern, der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge, die Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung sowie die steuerliche Berücksichtigung der notwendigen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.

Darüber hinaus wird bei steuerlichen Nachweispflichten großzügig verfahren. Dies gilt auch für Spendennachweise. So genügt für den Nachweis der Zuwendungen der Barzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts.

Allen Betroffenen wird empfohlen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Wegen eines ggf. in Betracht kommenden Erlasses der Grundsteuer oder der Gewerbesteuer sollten sich die Betroffenen rechtzeitig an die Gemeinden wenden.

Quelle: Bundesfinanzminsterium vom 7.06.2013

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Bayern:

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Thüringen:

 

 

Update vom 16.06.2013

 

KfW startet Aktionsplan Hochwasser – Verbilligte Kredite für Hausbesitzer

07.06.2013 Autor: Redaktion Kategorie: Immobilien Nachrichten

  Die KfW startet ab sofort ein Paket von Sofortmaßnahmen im Umfang von zunächst 100 Millionen Euro zu besonders günstigen Konditionen für Unternehmen, Privathaushalte und Kommunen zur Bewältigung der Folgen des Hochwassers. Im Einzelnen gelten folgende Angebote und Konditionen:

Unternehmen

Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bietet die KfW Kredite mit einem besonders günstigen Zinssatz von 1% zur Behebung von Hochwasserschäden an. Hierzu steht KMU der KfW-Unternehmerkredit sowie der ERP-Gründerkredit zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel zur Verfügung. Unternehmen, die bereits KfW- und ERP-Kredite in Anspruch nehmen, können über ihre Hausbank die vorübergehende Stundung von Zins- und Tilgungsleistungen beantragen. Die in diesen Programmen bestehenden Möglichkeiten der Haftungsfreistellung für die Hausbanken gelten auch hier.

Private Haushalte

Private Hausbesitzer können aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm einen Höchstbetrag von 50.000 Euro zu einem verbilligten Zinssatz von 1% beantragen. Private Vermieter und Wohnungsunternehmen nutzen hierzu das Programm Altersgerecht Umbauen (ebenfalls zu einem Zinssatz von 1%). Die Kreditanträge müssen bei den jeweiligen Hausbanken unter dem Stichwort “Behebung Hochwasserschäden” gestellt werden.

Kommunen

Für die Kommunen steht das KfW-Förderangebot IKK – Investitionskredit Kommunen ab sofort zur Verfügung. Damit können alle Investitionen zur Beseitigung der Hochwasserschäden an der kommunalen und sozialen Infrastruktur langfristig und zu sehr günstigen Zinskonditionen finanziert werden. Diese liegen per 6. Juni 2013 bei 0,96% für eine zehnjährige Laufzeit. Für Kommunale und Soziale Unternehmen ist geplant, das Programm “IKU – Investitionskredite Kommunale und Soziale Unternehmen” für Maßnahmen zur Bewältigung von Hochwasserschäden ebenfalls für die Dauer von einem Jahr mit einem Zinssatz von 1 % auszustatten.

Angebot zur Sonderrefinanzierung an Landesförderinstitute

Zusätzlich zu den eigenen Programmen stellt die KfW bei Bedarf den Förderbanken der betroffenen Bundesländer eine besonders zinsgünstige Refinanzierung bereit. Der Aktionsplan Hochwasser der KfW bleibt ein Jahr in Kraft. Bereits beim Hochwasser im Jahr 2002 hatte die KfW betroffenen Privathaushalten und Unternehmen zinsgünstige Kredite bereitgestellt.

Damals hatte sie knapp 1.200 Kredite in einem Volumen von rund 78 Mio. EUR zugesagt.

Ab Montag den 10. Juni um 8:00 Uhr stehen Ihnen folgende Servicerufnummern zur Verfügung: •Wohnwirtschaftliche Programme: 0800 539-90 02

•Infrastrukturprogramme: 0800 539-90 08

•Gewerbliche Kreditprogramme (Gewerbliche Umweltprogramme): 0800 539-90 01

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