Rechtsformberatung

Die Wahl der richtigen Rechtsform bei Gründungen ist essenziell für das spätere Gelingen des Unternehmens, hierfür sollten Gründer eine Rechtsformberatung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich können sie ihr Unternehmen als Kapitalgesellschaft oder als Personengesellschaft führen, für beides herrschen unterschiedliche Anforderungen. Auch bestehende Unternehmen möchten manchmal von einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (seltener umgekehrt) wechseln und benötigen hierfür eine Rechtsformberatung. Diese zeigt die zentralen Fragen zur Haftung, zum Startkapital und zu formalen Aspekten bei der Gründung auf.

Rechtsformberatung für Gründer

 Gründer entscheiden sich sehr oft für eine Personengesellschaft, das ist aber keinesfalls zwingend. Auch eine Kapitalgesellschaft kann bei entsprechenden Gründungsvorhaben gut geeignet sein, auch wenn sie viel seltener gleich zu Beginn einer Gründung gewählt wird. Diese Seltenheit – statistisch belegt – bezieht sich allerdings nur auf die reine Zahl der Gründungen (siehe weiter unten, Zahlen des Statistischen Bundesamtes), keinesfalls auf die getätigten Umsätze oder gar die Zahl von Mitarbeitern, die nach der Gründung beschäftigt werden konnten. Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform als Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft, als OHG, UG, GbR oder GmbH hängt in sehr großem Umfang von den Haftungsrisiken ab, die sich bei der angestrebten Tätigkeit ergeben. Allein um diesen Aspekt gründlich zu beleuchten, sollten Gründer auf eine Rechtsformberatung nicht verzichten. Sie vermeiden damit spätere essenzielle Schwierigkeiten und in vielen Fällen die Insolvenz, wenn es wirklich einmal gegen sie läuft. Zudem erfahren die meisten Gründer im Rahmen der Rechtsformberatung in vielen Fällen zum ersten Mal, was die wesentlichen Unterschiede zwischen einzelnen Rechtsformen überhaupt ausmacht und warum sie sich für eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft entscheiden sollten. Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Aspekt ist die Zeitersparnis und das Vermeiden von Fehlern infolge einer Rechtsformberatung. Einige dieser Fehler sind nicht dramatisch, die Behörden helfen auch und geben den einen oder anderen Tipp. Für den Gründer ist es jedoch sehr ärgerlich, die Bürokratie wieder von vorn aufrollen zu müssen – zumal in der Gründungsphase die Arbeitsanforderungen immens ausfallen. Die Rechtsformberatung sollte daher in dem Moment erfolgen, in welchem das Konzept für ein Unternehmen auf dem Papier wenigstens in groben Zügen, aber relativ klar existiert.

Unternehmensgröße und Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft

 Die weitaus meisten Gründer beginnen mit einem Einzelunternehmen und sind der Auffassung, dass sie damit automatisch eine Personengesellschaft betreiben. Das ist ausdrücklich falsch, denn sie können genauso gut eine Ein-Personen-GmbH oder eine sogenannte Mini-GmbH als Einzelunternehmen gründen und sind damit Inhaber einer Kapitalgesellschaft. Umgekehrt können mehrere Freiberufler eine Partnergesellschaft gründen, damit betreiben sie eine Personengesellschaft, auch die GbR, OHG oder KG sind jeweils eine Personengesellschaft. Der Unterschied zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft lässt sich verkürzt so ausdrücken, dass bei der Kapitalgesellschaft das Kapital, bei der Personengesellschaft die Person (mit ihrem Vermögen) haftet. Diese Darstellung ist aber wirklich verkürzt, weshalb Gründer unbedingt die Rechtsformberatung in Anspruch nehmen sollten. Die Trennung in Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft ist eine formale Vorgabe für das Verständnis der wirtschaftlich Handelnden. Der Gesetzgeber wiederum differenziert hier sehr fein und behandelt jede Gesellschaft auf eigene Weise.

Inhalte der Rechtsformberatung für Gründer

 Innerhalb einer Rechtsformberatung sollten zunächst die folgenden Aspekte erörtert werden, wenn der Gründer sich noch nicht genau über seine künftige Struktur im Klaren ist. Zu unterscheiden ist immer, ob eine Rechtsformberatung für erfahrene Selbstständige erfolgt, die etwas Neues beginnen wollen (und damit wieder zum Gründer werden), oder ob der Gründer noch nie selbstständig tätig war. Dann wären Punkte zu klären wie:

  • Kleingewerbe als Rechtsform
  • Was ist ein Kaufmann?
  • Rechtsform der Ein-Personen-GmbH
  • Mini-GmbH oder Unternehmergesellschaft
  • Ein-Personen-AG
  • Was unterscheidet Freiberufler von Gewerbetreibenden?

Die Personengesellschaft als Rechtsform

 Personengesellschaften werden aus strukturellen und Haftungsgründen eröffnet. Wenn mehrere Gründer gemeinsam ein Unternehmen betreiben und dabei kein Haftungskapital (nicht: Startkapital!) aufbringen wollen, gründen sie eine Personengesellschaft. Damit nehmen sie das Risiko der persönlichen Haftung in Kauf. Das hört sich dramatischer an, als es oft ist, denn wenn sich ein Unternehmen nicht verschuldet, bestehen bis auf Steuerverbindlichkeiten kaum nennenswerte Risiken. Falls das Unternehmen wirklich nicht mehr funktioniert, muss es stillgelegt werden. Die Gründer entscheiden sich für die Personengesellschaft, weil sie einfach kein GmbH-Kapital von mindestens 25.000 Euro aufbringen möchten und dies – da Schulden nicht geplant sind und auch keine nennenswerten Investitionen getätigt werden (Dienstleister) – auch nicht nötig erscheint. Falls sie 25.000 Euro besitzen, stecken sie diese lieber in die Gründung. Beachte: Es gibt einen Unterschied zwischen Start- und Haftungskapital (siehe weiter unten bei der Erläuterung zur Kapitalgesellschaft). Personengesellschaften sind:

  • Einzelunternehmen als Gewerbetreibender oder Freiberufler
  • Partnergesellschaft (mehrere Freiberufler)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder GbR
  • Offene Handelsgesellschaft oder OHG

 Die Kommanditgesellschaft und die GmbH & Co. KG sind zwittrige Gesellschaften. Es gehören persönlich haftende Gesellschafter dazu, dennoch existiert Stammkapital. Der Gesetzgeber definiert hier feine Unterschiede, die nur im Rahmen einer Rechtsformberatung ausführlich zu erläutern sind.

Rechtsformberatung zur Kapitalgesellschaft

 Sowohl Gründer als auch schon länger tätige Selbstständige können eine Kapitalgesellschaft gründen. Die Haftung beschränkt sich damit auf das Firmenvermögen. Vielfach dreht sich die Rechtsformberatung um die Frage der jeweiligen Vor- und Nachteile von Personen- und Kapitalgesellschaft. Diese erschließen sich tatsächlich erst bei der Betrachtung des Einzelfalles. Ein Beispiel: Wenn eine GmbH ein Stammkapital von 25.000 Euro hinterlegt hat und außerdem über Immobilienanteile und Investitionsgüter von rund 100.000 Euro verfügt, wird ihr kaum ein Kapitalgeber einen Kredit von mehr als 125.000 Euro geben. Bei Personengesellschaften könnte der Kredit höher ausfallen, wenn man vermuten darf (beziehungsweise die Gesellschafter das belegen), dass das Vermögen der einzelnen Gesellschafter höher ausfällt. Natürlich kann sich auch eine Kapitalgesellschaft entschließen, ohne Schulden zu arbeiten, aber in manchen Bereichen mit atmender Liquidität aufgrund von Schwankungen – Lieferanten müssen bezahlt werden, Kundengelder kommen erst später – geht das nicht. Zumindest ein Kontokorrent ist erforderlich.

Kapitalgesellschaften sind:

  • GmbH
  • UG (Unternehmergesellschaft oder Mini-GmbH mit einem Euro Stammkapital)
  • Ltd. (englische Rechtsform, heute in Deutschland nur noch selten gewählt, seit die UG existiert)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
  • eG (eingetragene Genossenschaft)

Zahlen und Fakten zu deutschen Rechtsformen

 Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus 2012 belegen 618.780 Gewerbeanmeldungen, die sich wie folgt unterteilten:

  • Einzelunternehmen: über 80 %
  • GmbH: 9%
  • UG (Mini-GmbH): 2 %
  • GbR: 5 %
  • GmbH & Co. KG: 2 %
  • KG, Ltd. und OHG: je 0,2 %

 Die an 100 % fehlenden Angaben basieren auf statistischen Abweichungen.

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