Privatnutzung eines betrieblichen Pkw – Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs (Excel-Datei) – Beschränkung auf Aufzeichnung der betrieblich veranlassten Fahrten

Eine mit Hilfe des Excel-Programms erzeugte Datei genügt den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, BStBl II 2006, 410).

Ein Fahrtenbuch ist auch dann nicht ordnungsgemäß, wenn nur die betrieblich veranlassten Fahrten und die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, nicht aber die privaten Fahrten aufgezeichnet werden.

Die Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs kann in Bezug auf die essentiellen Angaben nicht durch von dem Steuerpflichtigen geführte Kalender oder die Zeugenaussage von Angestellten des Betriebs nachgewiesen werden (vgl. BFH-Urteil vom 01.03.2012 VI R 33/10, BStBl II 2012, 505).

Die Typisierung des Entnahmewerts in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG in der für vor für dem 31.12.2005 beginnende Wirtschaftsjahre geltenden Fassung ist nicht aufgrund eines Verstoßes gegen das objektive Nettoprinzip verfassungswidrig.

Finanzgericht Düsseldorf, 13-K-598/11-F Urteil vom 18.12.2012

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