Praxisfall: Aufarbeitung von Steuererklärungen / Jahresabschluss für mehrere Jahre
Immer wieder kommt es vor, dass wir für Neumandanten die Steuererklärungen und Jahresabschlüsse / Gewinnermittlung für mehrere Jahre aufgearbeiten müssen.
Die Gründe hierfür sind vielfältig, oft liegt es daran, dass der Unternehmer dem Jahresabschluss bzw. den Steuererklärungen keine Priörtät zugemessen hat. Dies kann aber fatal sein, einerseits kann bei nicht Abgabe der Steuererklärung leichtfertige Steuerhinterziehung vorliegen oder dies ein Gewerbeverbot zur Folge haben, andereseits hat der Unternehmer keine verlässliche Zahlen für seine betriebswirtschaftliche Planung.
Oft kommt die Einsicht spät, dann sind bis zu drei Jahre nachzuholen, dies ist aber für uns kein Problem, den wir packen an und lösen Ihr Problem. Oft ist auch eine Ratenzahlung für Nachzahlungen beim Finanzamt möglich.
Wenn wir für Sie den Jahresabschluss, die Einnahme- Überschussrechnung bzw. die Gewinnermittlung für mehrere Jahre erstellen sollen, dann rufen Sie uns unverbindlich an.