Mindestlohn für das Friseurhandwerk

Mindestlohn für das Friseurhandwerk

 

Mit Bekanntmachung vom 9. Dezember 2013, die am 13. Dezember 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist, wurde der Mindestlohn-Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien des Friseurhandwerks rückwirkend zum 1. November 2013 für allgemeinverbindlich erklärt. Der Mindestlohn-Tarifvertrag gilt damit auch für diejenigen unter den Geltungsbereich fallenden Arbeitgeber und Beschäftigten, die nicht tarifgebunden sind. Der Tarifvertrag sieht folgende Mindestlöhne vor:

Geltungsbereich ab einheitlicher Mindestlohn

West 01.11.2013 7,50 €

01.08.2014 8,00 €

01.08.2015 8,50 €

 

Ost mit Berlin 01.11.2013 6,50 €

01.08.2014 7,50 €

01.08.2015 8,50 €

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