Mindestlohn für das Friseurhandwerk
Mindestlohn für das Friseurhandwerk
Mit Bekanntmachung vom 9. Dezember 2013, die am 13. Dezember 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist, wurde der Mindestlohn-Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien des Friseurhandwerks rückwirkend zum 1. November 2013 für allgemeinverbindlich erklärt. Der Mindestlohn-Tarifvertrag gilt damit auch für diejenigen unter den Geltungsbereich fallenden Arbeitgeber und Beschäftigten, die nicht tarifgebunden sind. Der Tarifvertrag sieht folgende Mindestlöhne vor:
Geltungsbereich ab einheitlicher Mindestlohn
West 01.11.2013 7,50 €
01.08.2014 8,00 €
01.08.2015 8,50 €
Ost mit Berlin 01.11.2013 6,50 €
01.08.2014 7,50 €
01.08.2015 8,50 €