Mehrwertsteuerbetrug im Onlinehandel

EU bekämpft Mehrwertsteuerbetrug im Onlinehandel mit Drittstaaten

Im Kampf gegen den grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug unter anderem im Online-Handel strebt die Europäische Kommission eine bessere Zusammenarbeit mit Europas wichtigsten Handelspartnern an. Verhandelt werden soll zunächst mit Russland und Norwegen. Weitere Drittstaaten sollen folgen. Die Kommission hat dazu die Mitgliedstaaten am 06.02.2014 um ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen ersucht. Das übergeordnete Ziel besteht darin, einen Rahmen für die gegenseitige Unterstützung bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs und bei der Beitreibung der geschuldeten Mehrwertsteuer (MwSt) in jedem Land zu schaffen. Die Gefahr des MwSt-Betrugs mit Beteiligung von Akteuren aus Drittländern besteht insbesondere im Internethandel mit Waren und Dienstleistungen: Hier sind der Anbieter und Käufer und der Ort der Transaktion deutlich schwieriger zu identifizieren als im traditionellen, stationären Handel. Hier gibt es unzählige kleinteilige Transaktionen mit Verbrauchern, die von den Steuerbehörden im grenzüberschreitenden Handel mit Nicht-EU-Staaten besonders schwer zu kontrollieren sind. Durch Kooperationsvereinbarungen mit den Nachbarländern und Handelspartnern der EU würden sich die Chancen der Mitgliedstaaten erhöhen, Mehrwertsteuerbetrug aufzudecken und zu bekämpfen.

Im Jahr 2011 betrugen die auf Verstöße oder Nichtvereinnahmung zurückzuführenden Verluste bei den MwSt-Einnahmen schätzungsweise 193 Mrd. EUR (1,5 Prozent der Wirtschaftsleistung). Obwohl diese Verluste durch eine Kombination verschiedener Faktoren bedingt sind, spielt der MwSt-Betrug dabei sicherlich eine wichtige Rolle (siehe IP/13/844). Steuerkommissar Algirdas Semeta erklärte: „Seit Einführung der Mehrwertsteuer in der EU hat sich die Lieferkette drastisch verändert. Durch die Globalisierung und den elektronischen Geschäftsverkehr ergeben sich neue Möglichkeiten, aber auch neue Risiken. Betrüger nutzen die zwischen den einzelnen Ländern bestehenden Unterschiede und Informationslücken aus. Um erfolgreich gegen Mehrwertsteuerbetrug vorgehen zu können, muss die EU mit ihren internationalen Partnern Hand in Hand zusammenarbeiten. Dies ist das Ziel des heutigen Kommissionsvorschlags, mit dem um ein Verhandlungsmandat ersucht wird, um der Zusammenarbeit einen formellen Rahmen zu geben.“ Die Vereinbarung würde sich auf die Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer stützen, die derzeit den Rahmen für die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet in der EU vorgibt. Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Kampf gegen MwSt-Betrug besteht u. a. darin, dass sie sich gegenseitig Zugang zu ihren Datenbanken gewähren und Informationen (entweder automatisch oder auf Anfrage) über die Tätigkeiten der Steuerpflichtigen austauschen. EUROFISC ist ebenfalls ein sehr wirksames Netzwerk für die Mitgliedstaaten, um Informationen und Erkenntnisse über MwSt-Betrug auszutauschen. Der Einsatz solcher Instrumente könnte durch Vereinbarungen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des MwSt-Betrugs auch auf Drittstaaten ausgeweitet werden. Die EU beabsichtigt, solche Vereinbarungen mit Nachbarländern, ihren wichtigsten Handelspartnern und solchen Ländern auszuhandeln, die im Bereich der elektronischen Dienstleistungen führend sind. Bislang wurden Sondierungsgespräche mit Norwegen, Russland, Kanada, der Türkei und China geführt. Sowohl Norwegen als auch Russland haben bereits signalisiert, dass sie nun bereit sind, offizielle Verhandlungen aufzunehmen. Die Stärkung des MwSt-Systems gegen Betrug ist ein zentrales Ziel der von der Kommission vorgeschlagenen Reform des MwSt-Systems (siehe IP/11/1508). Darüber hinaus bezeichnet auch der Aktionsplan der EU gegen Steuerhinterziehung die Mehrwertsteuer als einen der Bereiche, in denen konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um betrügerische Aktivitäten zu unterbinden (siehe IP/12/1325). Quelle: Europäische Kommision

 

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