Kommunale Eigengesellschaft kann gemeinnützig sein

Kommunale Eigenbetriebe

Die öffentliche Hand betätigt sich teilweise zur Erfüllung hoheitlicher Pflichtaufgaben privatwirtschaftlich, z. B. durch eine GmbH, die den Rettungsdienst bei medizinischen Notfällen durchführt. Eine solche Eigengesellschaft kann gemeinnützig und damit steuerbegünstigt sein. Allerdings müssen die weiteren Voraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllt sein. Zuwendungen der begünstigten Gesellschaft an ihren Träger lassen die Steuerbegünstigung entfallen. Für die Leistungen, die die Eigengesellschaft dem Träger gegenüber erbringt, muss sie deshalb angemessen bezahlt werden. Die angemessene Bezahlung umfasst den vollen Aufwendungsersatz zuzüglich eines marktüblichen Gewinnaufschlags.

(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs )

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