Kein Investitionsabzugsbetrag bei Anwendung der 1% Methode

Kein Investitionsabzugsbetrag für einen PKW bei Besteuerung der Privatnutzung des PKW nach der 1%-Methode Kein Nachweis einer nahezu ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW durch nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Orientierungssatz:

Es spricht gegen die für einen Investitionsabzugsbetrag erforderliche fast ausschließliche betriebliche Nutzung eines Fahrzeugs, wenn nach der späteren Anschaffung des Fahrzeugs dessen private Nutzung vom Steuerpflichtigen nach der 1%-Regelung besteuert wird und somit nach der BFH-Rechtsprechung von einem Privatanteil von 20 bis 25 % auszugehen ist.

Hier die Lösung: Der vom Steuerpflichtigen zu führende Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Verwendung des Fahrzeugs kann durch die Vorlage eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs erbracht werden. Ein nachträglich vorgelegtes Fahrtenbuch ist jedoch nicht ordnungsgemäß, wenn darin die Namen und Anschriften der Kunden fehlen, die der Steuerpflichtige aufgesucht haben will.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 2-K-1191/12 Urteil vom 12.06.2013

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