Für Bauträger besteht nun Handlungsbedarf

Aufgrund der Rechtsprechungsänderung vom 22.08.2013 BFH V R 37/10 ist am 5.02.2014 ein Schreiben des BMF zur Frage der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen nach § 13b Abs. 5 UStG ergangen. Wir haben bereits im Vorfeld über das Urteil berichtet.

Sie als Bauträger sollten nun reagieren und einen Antrag stellen, sich die bisher unberechtigte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen. Des Weiteren sind Sie je nach Art der Bauleistung in Zukunft kein Bauleister mehr. Daher ist aufgrund der Komplexität Ihnen zu raten Kontakt mit Ihrem Steuerberater aufzunehmen.

 

2014-02-05-Umsatzsteuer-Steuerschuldnerschaft-Leistungsempfaenger-Bauleistungen-Gebaeudereinigungsleistungen.pdf

 

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