Finanzgerichtsbarkeit NRW: Pilotversuch eAkte gestartet

An den drei nordrhein-westfälischen Finanzgerichten wird seit dem 01. März 2017 die führende elektronische Gerichtsakte pilotiert. Dies bedeutet, dass in jeweils zwei Pilotsenaten für alle ab dem 1. März 2017 neu eingehenden Verfahren keine Papier-Akte mehr geführt wird, sondern ausschließlich eine elektronische Akte. Die Finanzgerichte in Düsseldorf, Köln und Münster gehören damit zu den ersten Gerichten, die mit einer führenden elektronischen Akte arbeiten.

Die Finanzgerichte hatten bereits 2004 den elektronischen Rechtsverkehr eröffnet, der es den Verfahrensbeteiligten ermöglicht, mit dem Gericht elektronisch zu kommunizieren. Bei der Einführung der elektronischen Gerichtsakte handelt es sich um einen weiteren bedeutenden Meilenstein in der fortschreitenden Digitalisierung. Die Finanzgerichte hoffen, in absehbarer Zeit auch die Steuerakten von der Finanzverwaltung in elektronischer Form bereitgestellt zu bekommen.

Die Präsidenten der nordrhein-westfälischen Finanzgerichte, Johannes Haferkamp (Finanzgericht Münster), Benno Scharpenberg (Finanzgericht Köln) und Dr. Hans-Josef Thesling (Finanzgericht Düsseldorf), sehen ihre Häuser für die Zukunft gut aufgestellt: „Der Pilotversuch ist dank des großen Engagements aller Beteiligten erfolgreich gestartet. Wir werden nunmehr Erfahrungen sammeln und die Digitalisierung in der Finanzgerichtsbarkeit weiter vorantreiben.“

 

Quelle: Finanzgericht Münster, Mitteilung vom 01.03.2017

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