Existenzgründer und Buchhaltung

Für viele Existenzgründer ist das Zusammenstellen der Unterlagen für die Finanzbuchhaltung sehr schwierig, da Sie bisher nicht mit kaufmännischen Sachverhalten befasst waren. Der oberste Grundsatz lautet hier, die Unterlagen zeitnah und chronologisch zu ordnen. Viele Gründer bevorzugen heute auch die digitale Finanzbuchhaltung, hierbei werden die Unterlagen im wesentlichen gescannt und an den Steuerberater übermittelt. 

Der Steuerberater erstellt bei digitaler Finanzbuchhaltung diese ohne Unterlagen in die Hand zu nehmen, voll elektronsich am Bildschorm. Aufgrund dieser Zahlen ergeben sich beispielhaft folgende Auswertungen:

  • Betriebswirtschaftliche Auswertung – diese ist für das Controlling wichtig
  • Umsatzsteuervoranmeldung (für Existenzgründer im Jahr der Gründung und Folgejahr zwingend monatlich)
  • Betriebsabrechungsbogen, nach Bedarf, zum Beispiel bei projektbezogenen Geschäft
  • Branchenvergleich
  • Offene Posten Liste mit Mahnwesen etc.

Gerade zu Beginn der Existenzgründung ergeben sich für Jungunternehmer/in viele Fragen, die wir gerne mit Ihnen durchgehen.

Haben auch Sie Fragen zur Existenzgründung und Buchhaltung, dann rufen Sie uns unter 06021 / 45 67 0 – 0 an, wir beantworten gerne Ihre Fragen.

vorheriger Beitrag Homepage Tipp: Business Knigge
nächster Beitrag Bilanzierung von „angeschaffte…