Erstattung ausländischer Vorsteuer – MD Rundschreiben

Vorsteuervergütungsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der stetig ansteigenden Entwicklung der internationalen Geschäftsbeziehungen möchten wir Sie anbei über das sog. „Vorsteuervergütungsverfahren“ informieren.

Das o. g. Verfahren ermöglicht Unternehmen, sich die im Ausland gezahlten Vorsteuerbeträge vom jeweiligen Land erstatten zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass hierbei unterschieden werden muss, ob es sich um Vorsteuerbeträge aus einem Drittland oder aus einem EU-Mitgliedsstaat handelt.

Bei Erstattungsbeträgen aus einem Drittland muss überprüft werden, ob eine Erstattung im jeweiligen Land zulässig ist; eine Aufstellung der erstattungsfähigen Länder erhalten Sie unter „Anlage 1“zu Ihrer weiteren Verwendung.

Die Überprüfung, ob Rechnungen hierfür in Frage kommen, erfolgt unsererseits bereits monatlich im Rahmen der Finanzbuchhaltung, soweit wir mit der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung beauftragt sind.

 

 

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