Erbschaftsteuer: 10% Abschlag auch für unfertige Wohnungen ?

Steuerermäßigung nach § 13c ErbStG: Konkretisierung der Vermietungsabsicht zu Wohnzwecken – Grundstück im Zustand der Bebauung – Mietvertragsabschluss nach Fertigstellung und Steuerentstehung

Die Steuerermäßigung des § 13c ErbStG für ein Grundstück im Zustand der Bebauung ist auch dann zu gewähren, wenn im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (Tod des Erblassers) noch kein Mietvertrag abgeschlossen worden ist, aber der Erblasser zu diesem Stichtag bereits eine konkrete Vermietungsabsicht zu Wohnzwecken hatte und diese selbst noch mit dem Beginn der Bebauung ins Werk gesetzt hat.

Finanzgericht Düsseldorf, 4-K-4299/13-Erb Urteil vom 16.04.2014

 

Hinweis:

Gegen obiges Urteil wurde Revision beim BFH zugelassen Az. II R 30/14

 

 

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