Die vorausgefüllte Steuererklärung

Steuererklärungen papierlos, schnell und möglichst einfach an das Finanzamt senden – das sind die vorrangigen Ziele des Verfahrens ELSTER. Mit der Einführung der vorausgefüllten Steuererklärung konnte nun ein weiterer Meilenstein des erfolgreichen eGovernment-Projektes erreicht werden.

Seit Jahresbeginn wird den Bürgerinnen und Bürgern eine kostenlose Ausfüllhilfe zur Verfügung gestellt, mit der die elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung vereinfacht wird. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung kann man die der Steuerverwaltung von Arbeitgebern oder Versicherungen zu seiner Person übermittelten Daten abrufen. Neben Name, Adresse und Religionszugehörigkeit werden auch die Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zum Abruf bereitgestellt. So verringert sich das mühsame Suchen der Belege. Zudem werden Eingabefehler vermieden, da die abgerufenen Daten einfach in die Einkommensteuererklärung übernommen werden können.

Einmalige Registrierung und Anmeldung zum Belegabruf Voraussetzung hierfür ist die einmalige Registrierung am ElsterOnline-Portal mit der persönlichen Identifikationsnummer sowie die Anmeldung zum Belegabruf. Natürlich kann auch eine andere Person wie der Lebenspartner, ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bevollmächtigt werden, die Belege abzurufen und bei Erstellung der Einkommensteuererklärung zu verwenden. Die Belege können angezeigt werden, sobald sie der Steuerverwaltung übermittelt wurden.

Aufgrund der gesetzlichen Fristen haben z. B. Arbeitgeber und Versicherungen für die Übermittlung der Belege zur Einkommensteuererklärung 2013 Zeit bis zum 28. Februar 2014.

Oberfinanzdirektion Niedersachsen Pressemitteilung vom 20.03.2014

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