Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH )

Die GmbH entsteht durch Eintragung in das Handelsregister. Im Vorfeld muss ein Gesellschaftsvertrag erstellt werden. Dabei sind ein oder mehrere Geschäftsführer zu bestellen, die die Gesellschaft nach außen und innen als Organ vertreten. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Gesellschaftsvertrag wird zumeist vom Notar (Jurist) zur Verfügung gestellt. Dieser sollte aber immer auf die individuellen Anforderungen der Beteiligten angepasst werden. Gesetzlich vorgeschriebenes Mindeststammkapital einer GmbH beträgt EUR 25.000, davon muss mindestens die Hälfte auf das Konto der GmbH eingezahlt werden. Die Geschäftsführung meldet nun die GmbH beim Gericht zur Eintragung beim Handelsregister an. Nach Prüfung der Unterlagen durch das Gericht erfolgt der Eintrag in das Handelsregister, die Gesellschaft ist somit gegründet und kann nach außen im Geschäftsverkehr auftreten. Das Stammkapital darf aber nicht nach der Eintragung ins Handelsregister an die Gesellschafter zurückgezahlt werden, weil es dann als nicht eingezahlt gilt.

Seit 2009 gibt es die Möglichkeit, gerade für Existengründer bzw. Existenzgründungen ist dies eine Alternative, eine sog. Mini-GmbH – Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung oder UG (haftungsbeschränkt) – mit einem Stammkapital von 1 Euro zu gründen (gleicht englischer Limited). Die Gründungskosten (Notar, Handelsgericht, etc.) einer GmbH belaufen sich auf circa EUR 1.000, die der UG (haftungsbeschränkt) auf circa EUR 300. Aus dem Grund empfehlen wir bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) das Stammkapital vom mind. EUR 300. Das eingezahlte Stammkapital steht der Gesellschaft für Ausgaben jederzeit zur Verfügung. Stehen größere Investitionen an, sollte man Gründung einer GmbH bevorzugen, da im wirtschaftlichen Verkehr das Ansehen der GmbH (Bonität) besser ist, und viele Kunden distanziert zur UG (haftungsbeschränkt) sind. Parallel zur Gründung sollten Sie die steuerliche Erfassung der GmbH vorantreiben, da Sie erst mit Erteilung der Steuernummer für den Empfänger rechtssichere Rechnungen (wg. Vorsteuerabzug) erstellen können. Dies ist auch für die Umsatzsteuervoranmeldung erforderlich, die im Gründungsjahr und im Folgejahr zwingend monatlich abzugeben ist. Da bei Neugründungen durch Investitionen Umsatzsteuererstattungen zu erwarten sind, beschleunigt eine frühe Erteilung der Steuernummer diese Erstattung.

Wir haben jahrelange Erfahrung bei der Betreuung sowohl GmbHs als auch Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt). Bei der Entscheidung, welche dieser beiden Rechtsform Sie wählen, sollten folgende Fragen bedacht werden: Wie viel Stammkapital kann ich aufbringen? Wer ist mein Kunde ( Privatkunden oder mittelständische Unternehmen ) Wie hoch sind meine Anfangsinvestitionen? Benötige ich eine Bank für Finanzierungen? Falls Sie eine Unterstützung bei dieser Entscheidung benötigen, stehen wir Ihnen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch zur Verfügung. Terminvereinbarung unter 06021 456700. Ihr Steuerberater für GmbH – und Existenzgründung.

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