Deutschkurs als Werbungskosten
Wir haben die Steuererklärung eines Zuwanderer erstellt und den Deutschkurs als vorweggenommene Werbungskosten angesetzt.
Jetzt sagt das #Finanzamt_Aschaffenburg, dass dies Kosten der Lebensführung sind. Das stimmt auch, denn es gibt ein BFH Urteil aus dem Jahr 2007 AZ. VI R 14/04.
Ich frage mich nur ob das aufgrund der derzeitigen politischen Diskussion über die Zuwanderung noch zeitgemäß ist. Ich denke auch hier gibt es Handlungsbedarf.