Deutschkurs als Werbungskosten

Wir haben die Steuererklärung eines Zuwanderer erstellt und den Deutschkurs als vorweggenommene Werbungskosten angesetzt.

Jetzt sagt das ‪#‎Finanzamt_Aschaffenburg‬, dass dies Kosten der Lebensführung sind. Das stimmt auch, denn es gibt ein BFH Urteil aus dem Jahr 2007 AZ. VI R 14/04.

Ich frage mich nur ob das aufgrund der derzeitigen politischen Diskussion über die Zuwanderung  noch zeitgemäß ist. Ich denke auch hier gibt es Handlungsbedarf.

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