Der Jahresabschluss

Der Jahresabschluss des kaufmännischen Geschäftsjahres zählt zu den wichtigsten Obliegenheiten eines jeden Unternehmens. Firmen, die vom Gesetzgeber zur Buchführung verpflichtet sind, müssen einen Jahresabschluss erstellen, der als Bilanz beziehungsweise Gewinn- und Verlustrechnung bezeichnet wird. Bei Aktiengesellschaften wird noch ein gesonderter Anhang verlangt. Etwas einfacher haben es Freiberufler und Kleinunternehmer, deren Jahresabschluss im Wesentlichen den Einnahmenüberschuss eines Geschäftsjahres aufweist. Aber sowohl für kleine als auch für große Unternehmen gilt, dass ein Jahresabschluss ein Dokument ist. Es ist in vielfacher Hinsicht von großer Bedeutung für das Unternehmen.  Ein ordnungsgemäßer Jahresabschluss verschafft dem Unternehmen und dem Freiberufler einen exakten Überblick über seine unternehmerische beziehungsweise freiberufliche Aktivitäten und ist die Basis für eine ordentliche Übersicht der steuerlichen Angelegenheiten.

Für Banken und Sparkassen ist der Jahresabschluss ebenfalls die Grundlage, ob zum Beispiel ein eventuell benötigter Kredit gewährt wird. Gerade Existenzgründer und Kleinunternehmern fehlen oft die spezifischen Kenntnisse, um einen Jahresabschluss ordnungsgemäß zu erstellen. Auch der Zeitaufwand spielt eine Rolle. Wer die Erfahrung und Kompetenz eines Steuerberaters nutzt, ist bei seinem Jahresabschluss auf der sicheren Seite. Steuerberater sind auf diesem Gebiet ebenso versiert wie bei der Steuererklärung. Der Mandant hat den Vorteil, dass Jahresabschluss und Steuererklärung in einer Hand liegen. Es ist bekannt, dass gerade im Umgang mit dem Finanzamt zahlreiche Fettnäpfchen lauern. Verordnungen und Gesetze ändern sich permanent. Nur der Steuerberater ist in dieser Hinsicht auf dem neuesten Stand. Er weiß um die aktuellen Urteile der diversen Finanzgerichte und kann daher den Mandanten zu seinem Nutzen beraten. Wenn der Steuerberater sich um den Jahresabschluss kümmert, erkennt er zum Beispiel, ob es notwendig ist, unverhoffte Gewinnsprünge zu steuern. Auf diese Weise wird eine einmalige außergewöhnliche Steuerlast vermieden.

Auch das Thema Mehrwertsteuer ist für viele Freiberufler und Kleinunternehmer ein Buch mit sieben Siegeln. Der Steuerberater achtet darauf, dass die Rechnungen gemäß den Vorgaben ausgestellt sind. Denn die Mehrwertsteuer kann für einen Betrieb zum Kostenfaktor werden, wenn ein Vorsteuerabzug vom Finanzamt wegen falscher Rechnungsstellung gestrichen wird. Die zahlreichen ertragsunabhängigen Steuern, die das Finanzamt auch dann fordert, wenn das Unternehmen keinen Gewinn erzielt hat, dürfen ebenfalls nicht beim Jahresabschluss in Vergessenheit geraten. Dazu zählt die Grundsteuer ebenso wie die Kfz-Steuer für den Firmenwagen.

Wer also Wert auf einen optimalen Jahresabschluss legt, für den ist die kompetente Hilfe eines Steuerberaters unverzichtbar.

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