Besteuerung von Abfindungen

Niedersächsisches Finanzgericht, 13-K-199/13 Urteil vom 12.11.2013

Voraussetzungen der ermäßigten Besteuerung einer Abfindung – Zusammenballung von Einkünften

Orientierungssatz:

  • Die ermäßigte Besteuerung einer Abfindung (Entlassungsentschädigung) setzt voraus, dass diese als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt worden ist (als „Entschädigung“).
  • Der Stpfl. muss durch den Wegfall von Einnahmen einen Schaden erlitten haben und die Zahlung (Abfindung) muss dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen.
  • Zu den Voraussetzungen einer Zusammenballung von Einkünften.
  • Bei der Prüfung, ob eine Abfindung zu einer Zusammenballung von Einkünften geführt hat, sind die real verwirklichten Einkünfte mit den fiktiven Einkünften zu vergleichen, die der Stpfl. in dem Streitjahr erzielt hätte, wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet worden wäre. Bei dieser Betrachtung sind auch Erkrankungen des Stpfl. und darauf beruhende voraussichtlich niedrigere Einkünfte zu berücksichtigen.

Hinweis:

Wenn Sie eine Abfindung (Entlassungsentschädigung) erwarten, dann sollten Sie uns im Vorfeld darauf ansprechen, denn hierbei besteht hohes Steuersparpotential. Denn der Gestaltungsspielraum ist groß, egal ob Sie nach der Abfindung, wieder als Angestellter arbeiten oder als Existenzgründer sich selbständig machen.

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