Beitragsforderungen einer privaten Krankenversicherung in der Insolvenz des Versicherungsnehmers

Leitsatz: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Schuldner berechtigt, einen zur Erfüllung der Krankenversicherungspflicht abgeschlossenen Versicherungsvertrag außerhalb der Insolvenzmasse weiterzuführen. Bei den nach Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Versicherungsbeiträgen handelt es sich weder um Insolvenzforderungen noch um Masseverbindlichkeiten, sondern vielmehr um Neuverbindlichkeiten.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 7-U-142/12 Urteil vom 24.04.2013

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